- berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
- mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3500 kg ist
- zum Fahrer sind noch zusätzliche 8 Fahrgastplätze erlaubt
- Mindestalter:
18 Jahre
BF 17: 17 Jahre - Einschluss der Klassen:
L, M und S - Alter bei Anmeldung:
17 Jahre und 6 Monate
BF 17: 16 Jahre und 6 Monate
Theorieprüfung:
- frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag
BF 17: frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
Praktische Prüfung:
- frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag
BF 17: frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
Theorieunterricht:
- Ersterwerb:
12x Grundstoffunterricht zu je 90 Min
2x Klasse B spezifische Unterrichte zu je 90 Min - Erweiterung:
6x Grundstoffunterricht zu je 90 Min
2x Klasse B spezifische Unterrichte zu je 90 Min
Sonderfahrten :
- Überland 5x zu je 45 Min
- Autobahn 4x zu je 45 Min
- Dunkelheit 3x zu je 45 Min
Benötigte Papiere:
- Ersterwerb:
Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, biometrisches Passfoto - Erweiterung:
Sehtest, biometrisches Passfoto